AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kfz-Sachverständigenbüros Bernd Niethammer
Gültig ab 17.03.2024
§ 1. Geltung der Bedingungen Die Erstellung eines Gutachtens vom Anspruchsteller (AST) für einen Haftpflichtschaden oder eine Bewertung erfolgt ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
§ 2. Auftragserteilung Der Auftrag zur Gutachtenerstellung ist schriftlich zu erteilen, aber auch mündlich, telefonisch oder über andere Telekommunikationstechniken möglich.
Alle schriftlich erteilten Aufträge gelten als verbindlich. Der AST hat dem Sachverständigen (SV) alle zur ordnungsgemäßen Erstellung des Gutachtens erforderlichen Unterlagen und Auskünfte unentgeltlich und ohne besondere Aufforderung zur Verfügung zu stellen. Der AST hat insbesondere das Schadenausmaß und den Schadenumfang möglichst umfassend und wahrheitsgemäß zu erläutern, um eine ordnungsgemäße Schadenaufnahme zu ermöglichen. Alt- und Vorschäden sind vom AST zu benennen und vom SV schriftlich festzuhalten. Nachteile aus unrichtigen Angaben oder durch Verschweigen von Tatsachen durch den AST oder wegen verspätet oder nicht eingegangener Dokumente gehen nicht zu Lasten des SV.
§ 3. Vollmacht Der AST legitimiert dem SV zur Vornahme aller ihm erforderlich und zweckdienlich erscheinenden Feststellungen, Untersuchungen und Leistungen bei und gegenüber Behörden, Unternehmen und Dritten.
§ 4. Zahlungsbedingungen Soweit keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen ist, ist das Sachverständigenhonorar zum Zeitpunkt der Gutachten- und Rechnungserstellung unmittelbar fällig. In der Regel erfolgt der Gutachtenversand per Abholung oder Post.
Bei Bewertungen wird bei Übergabe sofort und ausschließlich in bar bezahlt. Nach erfolgloser Mahnung kann ohne weitere Ankündigung das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet bzw. Klage erhoben werden.
§ 5. Sachverständigenhonorar Bei Schadengutachten richtet sich das Honorar nach der Schadenhöhe. Als Schadenhöhe sind im Reparaturfall die kalkulierten Reparaturkosten einschl. MwSt. zuzüglich ggf. einer Wertminderung maßgebend. Bei einem Totalschaden ist der Wiederbeschaffungswert einschl. MwSt. vor dem Schaden die Berechnungsgrundlage. Die Honorarliste –auch für Fahrzeugbewertungen- findet sich unterhalb der AGB.
In Ausnahmefällen kann auch eine Festpreisvereinbarung getroffen werden. Rechnungsprüfungsberichte und Nachbesichtigungen gelten grundsätzlich als neue Aufträge und werden mit 25 % des sich aus der Honorartabelle ergebenden erhöhten Grundhonorars zzgl. Nebenkosten abgerechnet. Im Falle einer Rechnungsprüfung erklärt sich der AST damit einverstanden, dass der SV diese an die Versicherung abgibt. Die gefertigten Fotografien werden mit € 2,00 zzgl. MwSt. und für den 2. Fotosatz max. € 0,50 zzgl. MwSt. pro Stück, berechnet.
Werden zur vollständigen Schadenfeststellung De- und Montagearbeiten erforderlich, so werden diese nach Zeitaufwand abgerechnet.
§ 6. Differenzvergütungsklausel Erfolgt nach der Tätigkeit als Privatsachverständiger eine weitere, gerichtliche zu Beweissicherungszwecken – entweder als Zeuge, sachverständiger Zeuge oder auch gerichtlicher Sachverständiger – so wird die Differenz fällig zwischen der gerichtlichen Entschädigung und dem unten angegebenen Honorar.
§ 7. Stornierung Auftragsstornierungen sind schriftlich, per Telefax oder E-Mail mitzuteilen. Stornierungskosten werden pauschal mit € 125,00 zzgl. Mehrwertsteuer berechnet und sind unmittelbar fällig. Nach Abschluss der Auftragsdurchführung wird der vollständige Rechnungsbetrag fällig.
§ 8. Gutachtenerstellung Der AST erhält ein Duplikat des Gutachtens, das Original wird der Versicherung übermittelt und ein weiteres Duplikat des Gutachtens erhält die anwaltliche Vertretung. Die Unterlagen verbleiben beim SV. Form, Gliederung, Formulierung und Inhalt der Gutachten für Haftpflicht- und Kaskoschäden entsprechenden Richtlinien des BVSK (Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V.).
§ 9. Gutachtenversand Der AST trägt das Risiko beim Versand des Gutachtens an ihn oder auf Wunsch an Dritte.
§ 10. Haftung Der SV ist verpflichtet, den erteilten Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen.
§ 11. Anwendbares Recht Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen AST und SV gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§ 12. Gerichtsstand/Schlussbestimmung Gerichtsstand ist der Sitz des Kfz.-Sachverständigenbüro Niethammer in Neustadt an der Weinstraße. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Zusatz bei Kfz-Bewertungen: Bei Bewertungen von Kraftfahrzeugen und Kfz-Anhängern ist der Auftraggeber verpflichtet dem Kfz-Sachverständigenbüro Niethammer vor Erstellung des Gutachtens die die Verkehrssicherheit betreffenden Mängel, ihm bekannte versteckte Mängel sowie vorausgegangene Unfälle an dem zu prüfenden Fahrzeug oder Kfz-Anhänger mitzuteilen.
Die zum Fahrzeug bzw. Kfz-Anhänger gehörenden Papiere (Fahrzeugbrief, -schein, Betriebserlaubnis, Anmeldebescheinigung der Verwaltungsbehörde) sind – soweit vorhanden – vorzulegen; ebenso Originalrechnungen über Instandsetzungen. Etwaige Einsprüche gegen die Höhe der Bewertung sind unter Beifügung des Gutachtens schriftlich innerhalb von zwei Wochen an das Kfz-Sachverständigenbüro Niethammer einzureichen.
Preise
Begutachtungen im Haftpflichtfall:
- Fahrtkosten werden mit 0,72 Euro/km berechnet.
- Die Anzahl der Fotos im Haftpflichtgutachten richtet sich nach dem Schadensumfang und der Dokumentation der Wertigkeit des Fahrzeugs.
- Das entsprechende Gutachten-Gebührenhonorar richtet sich nach HB III der BVSK Honorarbefragung 2022.
- Schreibkosten pro Seite werden mit 1,80 Euro und Kopien mit 0,49 Euro berechnet.
- Kalkulationskosten (Datenbank/FIN-Abfrage) werden mit 13,49 Euro berechnet.
- Porto/Telefon/EDV werden mit 15,00 Euro berechnet.
- Der Mehraufwand bei Totalschaden für die Einholung der Restwertangebote auf dem regionalen Markt wird mit max. 12,50 Euro berechnet.
- Lackschichtenmessung wird pro Fahrzeug mit 13,99 Euro berechnet.
- Abruf des Nutzungsausfalls 1,98 Euro pro Fahrzeug-Anfrage
Allgemeiner Stundenverrechnungssatz: 117,65 Euro.
Fahrzeugbewertung (Schätzung):
Grundpreis von 76,00 Euro zuzüglich Zeitaufwand.
Ausführliche Wertgutachten:
-Motorräder: 330,00 Euro
-Standard PKW und Oldtimer: 450,00 Euro
-Sonderfahrzeuge und Exoten: 549,00 Euro
Den Aufwand für Recherche notwendiger fehlender oder unvollständiger Daten berechnen wir nach Zeitaufwand (Stundensatz: 117,65 Euro)
Nachbegutachtung eines von uns erstellten Gutachtens nach Ablauf der dreijährigen Gültigkeit: 98,00 Euro
Überprüfung von Haftpflicht- und Kasko-Instandsetzungen pauschal: 79,00 Euro
Stellungnahmen werden nach tatsächlichem Aufwand gemäß Stundensatz berechnet
Alle Preise sind exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Stand März 2024, Anpassungen vorbehalten
Honorarbefragung 2022
Bundesverband der freiberuflichen
und unabhängigen Sachverständigen für
das Kraftfahrzeugwesen e.V. -BVSK Honorarbefragung